aireye - Einsatz-Dokumentation


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Fragen



Die Berichterstattung bei Feuerwehr- und Polizeieinsätzen unterliegt gesetzlichen Bestimmungen. So darf zwar der Pressevertreter alles fotografieren, was ihm vor die Linse kommt. Allerdings darf nicht jeder alles veröffentlichen, was fotografiert wurde. Auch darf er durch sein Wirken nicht die Arbeit der Einsatzkräfte behindern oder stören. Zudem hat er darauf zu achten, dass evtl. Spuren nicht durch sein Handeln verändert werden. Ein mit Trassierband kenntlich gemachter gesperrter Bereich darf er nur mit Zustimmung der Einsatzkräfte betreten.

Grundsätzlich gilt in erster Linie die Wahrung der Persönlichkeitsrechte. Jeder in einem Vorfall Verwickelte hat das Recht auf Wahrung seiner Persönlichkeit. Insbesondere Personen, die an der Durchsetzung dieses Persönlichkeitsrecht gehindert werden (Verletzte, Tote, Kinder) genießen einen besonderen Schutz. Wer Fotos mit solchen Beteiligten veröffentlicht, hat die Pflicht, darauf zu achten, dass diese Personen unkenntlich (gepixelt) gemacht werden.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen zudem amtliche Kennzeichen beteiligter Unfallfahrzeuge nicht abgebildet werden.

Personen der Zeitgeschichte dürfen ohne Genehmigung im Einsatz abgebildet werden. Im Einzelnen sagt der Gesetzgeber dazu:

Personen der Zeitgeschichte § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG

Die Entscheidungsfreiheit Betroffener im Hinblick auf ihre Selbstdarstellung wird durch § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG eingeschränkt. Foto- und Filmaufnahmen dürfen von diesen Personen aus dem Bereich der Zeitgeschichte ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Hierdurch wird den Informationsbedürfnissen der Allgemeinheit entsprochen. Dabei erfährt der Begriff "Zeitgeschichte" eine weite gesellschaftsbezogene Bedeutung. Sowohl politische als auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Bereiche des Volkes werden zusammengefasst.

Unterschieden werden muss hier allerdings zwischen absoluten (generellen) und relativen (partiellen) Personen der Zeitgeschichte.

Absolute Personen der Zeitgeschichte

Personen, die durch ihr gesamtes Wirken im öffentlichen Interesse stehen, zählen zu den "absoluten Personen" der Zeitgeschichte. Dazu gehören beispielsweise Staatsoberhäupter (auch nach Ende ihrer Amtszeit), Angehörige regierender Königshäuser, bedeutsame Wirtschaftsvertreter (Wirtschaftsdynastien und die Erben wie Flick, Krupp, etc.), Sportler, Wissenschaftler, Künstler, Journalisten, usw..

Relative Personen der Zeitgeschichte

Zu den "relativen Personen" gehören die, die nur einen begrenzten Zeitraum im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen. Dies kann aufgrund eines relevanten Ereignisses, kraft ihrer Abstammung oder kraft ihres Amtes vorliegen. Bei einem spektakulären Unfall beispielsweise zählen die Beteiligten genauso zu dieser Personengruppe wie Showgrößen, Sportler, Beteiligte an interessanten Prozessen. Eine Wiedergabe und Abbildung dieser Personen ist allerdings nur im Zusammenhang mit dem Ereignis und einem öffentlichen Interesse statthaft.

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